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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen /


Veranstaltungen Dritter und mehrtägige Veranstaltung 

§ 1 Anmeldung/Terminvereinbarung

Die Anmeldung/Terminvereinbarung kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung/Terminvereinbarung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung noch nicht eingetroffen ist. Sollte das Angebot, der Kurse, der Workshop, das Seminar oder der Termin bereits ausgebucht sein, wird die/der Anmeldende unverzüglich darüber informiert

Das kostenlose Erstgespräch kann telefonisch vereinbart werden. Alle anderen Angebote können formlos unter Nennung einer Rechnungsanschrift und Telefon-Nr. telefonisch (+49 1575 817 83 46 ) oder per Mail gebucht werden (info@melanie-hundacker.de).

 

Bei Übernachtungsangeboten:

Nur bei nachweislicher Zahlung, d. h., nach Eingang auf o. g. Konto, ist eine Teilnahme möglich. Mit der Anmeldung wird für die auf dem Anmeldeabschnitt aufgeführten Teilnehmenden im Seminarhotel zu den genannten Konditionen ein Einzelzimmer für die Dauer des Seminars reserviert. Die verbindliche Buchung und Abrechnung der Tagungs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten mit dem Seminarhotel übernimmt jede*r Teilnehmende selbst. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen des Seminarhotels.

Nur schriftliche Anmeldungen (siehe Anmeldeformular) sind verbindlich. Eine Anmeldung per Email, Messenger Dienste (Foto des Anmeldeformulars) oder Post gilt als verbindlich.

 

 

§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher*innen (§ 13 BGB)

 

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem/der Veranstalter*in (Melanie Hundacker, Wortbergrode 3, 45149 Essen, Tel +49 1575 817 83 46, info@melanie-hundacker.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die/der Veranstalter*in Ihnen alle Zahlungen, die er/sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem/der Veranstalter*in einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie dem/der Veranstalter*in von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

Melanie Hundacker, Wortbergrode 3, 45149 Essen, Tel +49 1575 817 83 46, info @ melanie-hundacker.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag für die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Teilnehmenden

Anschrift des/der Teilnehmenden

Unterschrift des/der Teilnehmenden (nur bei Mitteilung auf Papier) –

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

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§ 3 Leistung

Das Angebot wird gemäß der Ausschreibung/des Angebotes durchgeführt. Der/die Veranstalter*in erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmenden, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

 

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§ 4 Stornierung durch die/den Teilnehmenden

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von

40% der Gebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von

60% der Gebühr bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Die volle Gebühr ist bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Es kann ein*e Ersatzteilnehmende*r gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von 30% mind. € 60. Dies*r muss alle Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der/dem Teilnehmenden vorbehalten.

 

Bei Übernachtungsangeboten:

Die Stornierung der mit dem Seminarhotel vereinbarten Leistungen übernimmt jeder Teilnehmende in allen Fällen selbst. Für die Tagungs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gelten die Rücktrittsbedingungen des Seminarhotels.

 

 

§ 5 Absage durch den Veranstalter

Für jede Veranstaltung wird durch den/die Veranstalter*in eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen erfolgt spätestens drei Wochen vor deren Beginn. Allen Teilnehmenden wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung der/des Trainers/Trainerin/Referent*in. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt die/der Veranstalter*in für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

 

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§ 6 Ausschluss des Teilnehmenden

Jeder Teilnehmende kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung oder fehlender Voraussetzungen nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des/der Veranstalters/Veranstalterin auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmenden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

 

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§ 7 Kündigung bei länger andauernden Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der/die Teilnehmende jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters/der Veranstalterin auf Zahlung des Seminarpreises, wobei der/dem Teilnehmenden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

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§ 8 Zahlung des Seminarpreises

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmenden Ihre endgültige Teilnahmebestätigung. Teilnehmende von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

Spätestens vier Wochen vor unserem Termin ist die Teilnahmegebühr zu entrichten.

Für Anmeldungen, die später als vier Wochen vor Kursbeginn beim/bei der Veranstalter*in eingehen, ist eine sofortige Einzahlung notwendig.

 

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§ 9 Haftung

Der/die Veranstalter*in haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den/die Veranstalter*in, seine gesetzlichen VertreterIn oder ErfüllungsgehilfInnen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Melanie Hundacker ist  Berufshaftpflichtversichert. Der/Die Klient*in haftet selbst für Schäden, die er/sie sich selbst oder andere zufügt. Für Aufenthalte in der Natur und im Wald empfiehlt Melanie Hundacker ausdrücklich eine Unfallversicherung. Das Betreten des Waldes erfolgt immer auf eigene Gefahr und mit waldtypischen Gefahren muss jederzeit gerechnet werden.

 

Verantwortlichkeit und Haftung

Die Teilnahme an den Angeboten von Melanie Hundacker ist während einer Schwangerschaft oder psychotherapeutischen Behandlung nur nach Absprache mit der/dem jeweils behandelnden Arzt//Ärztin/Therapeut*in möglich. Die Seminare von Melanie Hundacker ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine normale psychische und physische Belastbarkeit.

 

Jede*r Teilnehmende trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung; für vom/von der Teilnehmenden verursachte Schäden haftet diese*r selbst.

 

 

§ 10 Urheberrecht

Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält jede*r Teilnehmende nicht das Recht, vom/von der Veranstalter*in genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom/von der Veranstalter*in an die Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.

 

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§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des/der Veranstalters/Veranstalterin.

1. Gegenstand des Vertrages 

a) Grundlage und Inhalt des Coachings ist das vorbereitende (telefonische) Erstgespräch zwischen den Parteien. Hierbei wird das Thema und der Grund für das Coaching vom Klienten/der Klientin benannt. Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung zu einem Coaching zu diesem Thema, beziehungsweise zu diesem Schwerpunkt. Das gewünschte Ziel wird während es 1. Treffens genauer benannt. 

b) Melanie Hundacker erbringt eine Dienstleistung auf der Grundlage der ihr von dem Klienten/der Klientin oder den Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten/ bei der Klientin. Ein bestimmter Coachingerfolg auch die gewünschte Zielvereinbarung wird nicht geschuldet und ist nicht vereinbart. 

 

2. Verantwortung der Trainerin 
a) Melanie Hundacker wird dem Klienten/der Klientin zu jedem Zeitpunkt des Coachings ihr vorgehen erläutern und auf mögliche Risiken und Ergebnis-Möglichkeiten hinweisen. Angewendete Methoden werden als Leistung erbracht. Mit einer Mischung aus verschiedenen Ausbildungen unterstützt Melanie Hundacker ihr Klient*innen dabei, in eigenverantwortlicher Weise Ziele zu verwirklichen. Ein bestimmter Erfolg oder eine gewisse Güte des Erfolgs, der Dienstleistung wird ausdrücklich nicht geschuldet.

b) Alle Informationen über den Klienten/die Klientin werden von Melanie Hundacker vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten/der Klientin. 

c) Über das Coaching wird von Melanie Hundacker ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. (Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der Klient/die Klientin hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.) 

d) Naturcoaching erfordert sowohl von der Trainerin und auch dem/der Klient/in besondere Rücksichtnahme und Vorsicht. Details sind im Anhang des Coachingvertrages geregelt "Coaching/Training in der Natur". JedeR KlientIn hält sich eigenverantwortlich im Öffentlichen Raum auf und muss im Wald jederzeit mit waldtypischen Gefahren rechnen. Bei Sturm oder Gewitter wird Melanie Hundacker das Training/Coaching unterbrechen, abbrechen oder verschieben.

 

3. Verantwortung des Klienten/der Klientin 
a) Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Melanie Hundacker macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Melanie Hundacker steht dem Klienten/der Klientin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten/der Klientin geleistet. 

b) Der Klient/die Klientin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Der Klient/die Klientin ist für ihre/seine physische und psychische Gesundheit jederzeit, als auch während der Treffen und in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient/die Klientin aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem/ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Krankheiten im medizinischen Sinne, welche Melanie Hundacker unbekannt sind oder von Melanie Hundacker nicht behandelt werden. 
Die Teilnahme ist während einer Schwangerschaft oder psycho-/therapeutischen Behandlung nur nach Absprache mit der/dem jeweils behandelnden ÄrztInnen/TherapeutInnen möglich. Die Angebote von Melanie Hundacker ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Jede*r KlientIn trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Treffen; für vom/von der KlientIn verursachten Schäden haftet diese*r selbst.

 

4. Ort des Coachings
Der Coaching Ort wird im Vorgespräch vereinbart. Es sind nur Orte möglich, für die Frau Hundacker einen Gestattungsvertrag des/der Grundstück-/Wald-Besitzers/in und einen Auflagenbescheid der Forstbehörde vorliegen hat oder beantragen kann. Nach Rücksprache und mit ausreichend Vorlaufzeit, können Coachings auch an anderen Orten, über Skype/Zoom oder in Praxisräumen in Essen stattfinden. In diesen Fällen entstehen zusätzliche Kosten, auf die Frau Hundacker frühzeitig hinweist.

 

5. Zeitrahmen, Vergütung, Honorar, Zahlung
Die Dauer der Coaching-Treffen sind in der jeweils gültigen Honorarübersicht geregelt. Die Vergütung (inkl. MwSt.) wird im Coachingvertrag geregelt und ist am Tag des Coachings bar zu zahlen oder per Vorkasse auf Basis einer Rechnung zu überweisen. Bei vereinbarten Erstgesprächen ist einmalig Vorkasse drei Werktage vor dem Termin notwendig.

5a) Pakete
Es ist empfehlenswert mind. drei aufeinander folgende Termine zu buchen. Die Vergütung (inkl. MwSt.) wird im Coachingvertrag geregelt. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das Gesamt-Honorar vor dem ersten Treffen fällig. In Ausnahmefällen ist eine individuelle Regelung  möglich. Gleiches gilt für weitere Pakete und Angebote aus der Honorarübersicht von Melanie Hundacker.

5c) Der zeitliche Abstand zwischen den jeweiligen Terminen ist sehr individuell und wird gesondert vereinbart.
5d) Die Termine können bis zu einem zu vereinbarenden Stichtag realisiert werden, danach verfallen sie oder werden an bedürftige Menschen, die sich aktuell kein Coaching leisten können gespendet. Details werden im Coachingvertrag geregelt.

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6. Kündigung / Terminabsagen / Ausfallhonorar / Umbuchungspauschale
a) Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen. Wenn Klient*innen einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen sie Melanie Hundacker rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Ein Ausfallhonorar fällt an, sollte Melanie Hundacker keinen Ersatz für den ausgefallenen Termin finden. Bereits vereinbarte Termine, können werktags bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. Wenn die Absage nicht innerhalb von 48 Stunden und mindestens zwei vollen Werktagen (Montag-Freitag) zuvor erfolgt oder es nicht möglich ist, den Termin anderweitig zu vergeben, wird das volle Honorar für das ausgefallene Coaching in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar ist auch dann fällig, wenn der vereinbarte Termin ohne eigenes Verschulden des/der Klientin nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht wahrgenommen werden kann. Die Absage kann telefonisch oder per SMS +49 1575 817 83 46 oder per E-Mail info@melanie-hundacker.de erfolgen. 

b) Umbuchungen sind jeder Zeit möglich. In diesem Fall wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 35 Euro fällig, die separat in Rechnung gestellt wird.

c) Um Missverständnisse zu vermeiden, ist eine gesonderte Ausfallhonorar-Vereinbarung zu treffen, die als Anhang zum Coachingvertag an den/die KlientIn übersandt wird und unterzeichnet zusammen mit dem unterzeichneten Coachingvertrag an Melanie Hundacker zugesandt werden muss. Alternativ ist eine sinngemäße Email an Melanie Hundacker, info@melanie-hundacker.de zu senden.

d) Melanie Hundacker ist berechtigt, Termine wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus anderem wichtigen Grund zu verschieben oder abzusagen. Sie wird sich in einem solchen Fall frühestmöglich mit Vorschlägen für Ersatztermine bei der Klientin/beim Klienten melden. Ist der/die Klient/*in nicht erreichbar ist eine E-Mail oder SMS an den/die Klient*in ausreichend.

 

7. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen 
Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie oder Heilbehandlung. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient/die Klientin aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Eine Zusammenarbeit kann von Melanie Hundacker verweigert werden oder nur mit Zustimmung behandelnder ÄrztInnen/TherapeutInnen möglich sein.


8. Haftung 
Melanie Hundacker haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter*innen, Arbeitnehmer*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruht. Soweit ihre Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von ihren gesetzlichen Vertreter*innen, Arbeitnehmer*innen oder Erfüllungsgehilf*innen. Melanie Hundacker ist  Berufshaftpflichtversichert.

Der/Die Klient*in haftet selbst für Schäden, die er/sie sich selbst oder andere zufügt. Für Aufenthalte in der Natur und im Wald empfiehlt Melanie Hundacker ausdrücklich eine Unfallversicherung. Das Betreten des Waldes erfolgt immer auf eigene Gefahr und mit waldtypischen Gefahren muss jederzeit gerechnet werden.

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9. Datenschutzinformation und Einwilligung in die Datenverarbeitung 
Melanie Hundacker erhebt personenbezogene vertrauliche Daten. Sie ist verpflichtet Ihre KlientInnen darüber zu informieren, zu welchem Zweck diese erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Den unter nachfolgendem Link zu findenden Information kann jedeR KlientIn entnehmen, welche Rechte er/sie beim Datenschutz hat. Eine ausdrückliche Einwilligung in die Datenerhebung ist zwingend erforderlich: https://www.melanie-hundacker.de/datenschutz 

 

a) Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Melanie Hundacker, Wortbergrode 3, 45149 Essen. In Nordrhein-Westfalen ist der/die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsverarbeitung ein/e Ansprechpartner/in: https://www.ldi.nrw.de/ 
b) Zweck der Datenverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Coachingvertrag zwischen Melanie Hundacker und den KlientInnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet Melanie Hundacker die personenbezogenen Daten. Dazu zählen Zielvereinbarungen, Anamnesen etc. Zu diesen Zwecken können ihr auch andere HeilpraktikerInnen, ÄrztInnen oder psychologische PsychotherapeutInnen, bei denen die/der KlientIn ebenfalls in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Therapeutenbriefen), wenn sie von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. 
c) Weitergabe Ihrer Daten an Dritte 
Melanie Hundacker übermittelt personenbezogenen Daten ihrer KlientInnen nur dann an Dritte (z.B. an einen Therapeuten), wenn die KlientInnen ausdrücklich eingewilligt haben. 
d) Speicherung Ihrer Daten 
Die personenbezogenen Daten der KlientInnen werden nur solange aufbewahrt, wie diese für die Zusammenarbeit mit Frau Hundacker erforderlich sind. Nach rechtlichen Vorgaben ist Frau Hundacker dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Zusammenarbeit aufzubewahren. 
e) Einwilligungserklärung
Durch eine Unterschrift erklärt sich der/die KlientIn ausdrücklich mit der für das Coaching notwendigen Erhebung und Speicherung persönlicher Daten einverstanden. Die KlientInnen haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Jedoch wirkt ein Widerruf nur für die Zukunft. Nach Widerruf dieser Einwilligungserklärung ist eine weitere Zusammenarbeit allerdings nicht mehr möglich. 
f) Weitere Einwilligungserklärungen E-Mail: 
Der/die Klientin willigt ein, dass Frau Hundacker per E-Mail ggf. Informationen zum Coaching zukommen lassen kann und die Email-Anschrift zur Terminabsprache genutzt werden darf.
g) Rechte der KlientInnen
KlientInnen haben das Recht, über die sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können sie die Berechtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigt Frau Hundacker ein Einverständnis. In diesen Fällen haben die KlientInnen das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Zudem haben sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. 
h) Rechtliche Grundlagen 
Nach Artikel 9 der DSGV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person untersagt. Mit Unterzeichnung des Coaching-Vertrags erlauben die KlientInnen Frau Hundacker ausdrücklich, diese Daten zu speichern, wenn sie für das Thema und den Grund des Coachings relevant sind

10. Schlussbestimmungen 
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Firmensitzes von Melanie Hundacker vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die obigen Vereinbarungen, die der Klient/die Klientin zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. 

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11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben. 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen / Individuelle Einzelbegleitung

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